AGB Fotografie
JS Photo & Design by Jaqueline Samad Photography & Mediendesign
Stand: März 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Jaqueline Samad Photography & Mediendesign, handelnd unter JS Photo & Design – nachfolgend „Fotografin“ – und ihren Kundinnen und Kunden über fotografische Leistungen.
Die AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Portraitfotografie, Hochzeitsfotografie, Businessfotografie, Paar- und Familienshootings sowie Event- und Unternehmensfotografie.
Abweichende Bedingungen der Kundin oder des Kunden gelten nur, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Vertragsschluss
Angebote der Fotografin sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Angebotsannahme, Buchungsbestätigung, Terminbestätigung in Textform oder durch Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der fotografischen Leistung ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung.
Sofern nicht anders vereinbart, umfasst die Leistung insbesondere die Beratung und Abstimmung vor dem Termin, die Durchführung des Shootings bzw. der fotografischen Begleitung, die Auswahl der zur Abgabe bestimmten Bilder, die Grundbearbeitung der ausgewählten Bilder sowie die Bereitstellung der vereinbarten Bilddateien oder Produkte.
Die Fotografin schuldet kein bestimmtes subjektiv empfundenes ästhetisches Ergebnis, sondern die fachgerechte Erstellung von Fotografien im vereinbarten Stil.
Nicht jede während eines Shootings entstandene Aufnahme wird ausgeliefert.
Rohdateien, insbesondere RAW-Dateien, sind nicht Bestandteil des Vertrages, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot oder in der Buchungsbestätigung vereinbarten Preise.
Sofern die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG Anwendung findet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Bei Hochzeitsfotografie ist nach Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamthonorarsfällig. Erst mit Eingang der Anzahlung gilt der Termin als verbindlich reserviert. Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor dem Hochzeitstermin fällig.
Bei allen übrigen fotografischen Leistungen ist der vollständige Rechnungsbetrag im Voraus zu zahlen. Der Termin gilt erst nach vollständigem Zahlungseingang als verbindlich gebucht.
Fahrtkosten, Reisekosten, Parkgebühren, Übernachtungskosten, Eintrittsgelder oder sonstige Zusatzkosten werden gesondert berechnet, sofern dies vereinbart wurde.
Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Fotografin.
5. Terminreservierung, Verschiebung und Stornierung
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Wird ein gebuchter Termin durch die Kundin oder den Kunden abgesagt, verschoben oder nicht wahrgenommen, kann die Fotografin ein Ausfallhonorar verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Für Hochzeitsfotografie gilt folgende Stornostaffel:
- bis 120 Tage vor dem Hochzeitstermin: die geleistete Anzahlung verbleibt bei der Fotografin
- 119 bis 60 Tage vor dem Hochzeitstermin: 75 % des vereinbarten Gesamthonorars
- 59 bis 14 Tage vor dem Hochzeitstermin: 90 % des vereinbarten Gesamthonorars
- ab 13 Tage vor dem Hochzeitstermin: 100 % des vereinbarten Gesamthonorars
Für alle übrigen fotografischen Leistungen gilt:
- bis 14 Tage vor dem Termin: kostenfreie Stornierung, sofern noch keine Leistungen oder Fremdkosten angefallen sind
- 13 bis 7 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
- 6 bis 2 Tage vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Honorars
- 1 Tag vor dem Termin, am Termintag oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars
Bereits entstandene und nicht stornierbare Fremdkosten sind zusätzlich zu erstatten.
Eine Terminverschiebung kann nach Verfügbarkeit einvernehmlich vereinbart werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.
6. Wetter, Krankheit, höhere Gewalt
Bei Outdoor-Shootings kann ein Termin bei ungeeigneten Wetterbedingungen einvernehmlich verschoben werden.
Kann die Fotografin aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder sonstiger nicht zu vertretender Umstände einen Termin nicht wahrnehmen, wird sie sich um einen Ersatztermin bemühen.
Ist eine Durchführung dauerhaft nicht möglich, werden bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
7. Besondere Regelungen für Hochzeitsfotografie
Die Hochzeitsfotografie erfolgt als kreative Reportage bzw. Begleitung nach bestem Können und mit professioneller Sorgfalt.
Die Fotografin schuldet keine lückenlose Dokumentation jedes einzelnen Programmpunkts, jeder Person oder jedes spontanen Ereignisses.
Verzögerungen oder Änderungen im Hochzeitsablauf sind der Fotografin möglichst früh mitzuteilen.
Wunschlisten für Gruppenbilder, Personen oder besondere Momente sollen vorab abgestimmt werden.
Kann die fotografische Leistung aufgrund von Umständen am Veranstaltungsort nur eingeschränkt erbracht werden, etwa wegen Lichtverhältnissen, Platzmangel, Zeitverzögerung, kirchlichen Vorgaben, Verbotslagen oder Eingriffen Dritter, stellt dies keinen Mangel dar, sofern die Fotografin dies nicht zu vertreten hat.
8. Besondere Regelungen für Businessfotografie
Bei Businessfotografie umfasst der Auftrag nur die konkret vereinbarten Leistungen und Nutzungen.
Die Kundin oder der Kunde stellt sicher, dass erforderliche Einwilligungen, Freigaben oder Rechte Dritter vorliegen, wenn Mitarbeitende, Geschäftsräume, Produkte, Logos oder Marken erkennbar sind.
Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit einer späteren Veröffentlichung im eigenen Unternehmenskontext liegt grundsätzlich bei der Kundin oder beim Kunden, soweit die Veröffentlichung außerhalb des Verantwortungsbereichs der Fotografin erfolgt.
9. Mitwirkungspflichten
Die Kundin oder der Kunde hat alle für die Durchführung des Auftrags wesentlichen Informationen rechtzeitig mitzuteilen.
Hierzu zählen insbesondere Treffpunkt, Uhrzeit und Ansprechpartner, Ablaufpläne bei Hochzeiten oder Business-Terminen, besondere Wünsche, Einschränkungen des Aufnahmeortes sowie erforderliche Genehmigungen oder Freigaben.
Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, gehen nicht zulasten der Fotografin.
10. Bildauswahl, Bearbeitung und Stil
Der Bildstil der Fotografin ist der Kundin bzw. dem Kunden bekannt.
Die Fotografin ist im Rahmen des Auftrags hinsichtlich Bildgestaltung, Perspektive, Bildausschnitt, Lichtsetzung, Farbgebung, Retusche und Bearbeitung frei, sofern keine abweichenden schriftlichen Vorgaben vereinbart wurden.
Die Auswahl der zur Auslieferung bestimmten Bilder erfolgt durch die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Nachträgliche Änderungswünsche, die über die vereinbarte Bearbeitung hinausgehen, können gesondert berechnet werden.
11. Lieferung und Reklamation
Die Lieferung erfolgt in der vereinbarten Form, insbesondere per Online-Galerie, Download oder Datentransfer.
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übergabe schriftlich mitzuteilen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung, gilt die Leistung hinsichtlich erkennbarer Mängel als abgenommen, soweit gesetzlich zulässig.
12. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Sämtliche Rechte an den Fotografien verbleiben bei der Fotografin, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf die Kundin oder den Kunden über.
Bei Portrait- und Hochzeitsfotografie erhält die Kundin oder der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ein einfaches Nutzungsrecht zur privaten Nutzung.
Bei Businessfotografie richtet sich der Nutzungsumfang nach der individuellen Vereinbarung, insbesondere nach Zweck, Medium, Dauer, Gebiet und Reichweite.
Eine Bearbeitung, Filterung, Verfremdung, Entfernung von Wasserzeichen oder sonstige Veränderung der Bilder ist nur mit vorheriger Zustimmung der Fotografin zulässig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.
13. Referenznutzung / Eigenwerbung
Die Fotografin ist berechtigt, entstandene Fotografien zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden, insbesondere auf Website, Social Media, Portfolio, Ausstellungen oder Werbemitteln, sofern dem keine überwiegenden berechtigten Interessen der Kundin oder des Kunden entgegenstehen und keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Bei Hochzeiten, Portraits, Businessaufträgen oder sensiblen Projekten kann eine Referenznutzung vorab individuell ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.
Ein Ausschluss der Referenznutzung sollte vor Vertragsschluss schriftlich vereinbart werden.
14. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
Soweit Einwilligungen abgebildeter Personen für die Nutzung oder Veröffentlichung von Aufnahmen erforderlich sind, sorgt die Kundin oder der Kunde für deren Einholung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei Businessaufträgen liegt die Verantwortung für Mitarbeiterfreigaben oder interne Veröffentlichungsfreigaben grundsätzlich bei der Kundin oder beim Kunden.
15. Haftung
Die Fotografin haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Fotografin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Für technische Defekte, Speicherausfälle, Datenverlust oder Leistungsausfälle haftet die Fotografin nur im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen.
Die Haftung für von der Kundin oder vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Orte, Gegenstände oder Vorgaben ist ausgeschlossen, soweit die Fotografin deren rechtliche oder tatsächliche Eignung nicht zu vertreten hat.
16. Widerrufsrecht bei Verbraucherinnen und Verbrauchern
Wird der Vertrag mit einer Verbraucherin oder einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.
Die gesetzliche Widerrufsbelehrung ist – soweit erforderlich – gesondert zur Verfügung zu stellen.
Bei Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.
17. Verbraucherstreitbeilegung
Die Fotografin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Fotografin Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
